Es wird empfohlen, die Schwerpunktprüfung frühestens im zweiten Weiterbildungsjahr zum Schwerpunkt KL-Psychiatrie sowie nach Absolvierung der Hälfte der theoretischen Weiterbildung (vgl. Ziffer 2.2.2 WBP) abzulegen.
Erster Teil
Die Arbeit muss eine frei wählbare Darstellung eines konsiliar- oder liaisonpsychiatrischen oder psychosomatischen Falles enthalten. Die Arbeit stellt ein spezifisches klinisches Problem dar. Sie bringt das Problem in einen weiteren theoretischen Kontext und zitiert die problemrelevante Literatur. Erwartet wird eine umfassende kritische Würdigung der dargestellten diagnostischen Verfahren und/oder therapeutischen Prozesse (Methoden), dies unter Berücksichtigung der für den Fall relevanten systemischen Aspekte wie auch einer Reflexion der therapeutischen Beziehung.
Die Bezüge und Hinweise zur wissenschaftlichen Literatur werden mittels einer Literaturliste mit sorgfältig ausgewählten Referenzen dargelegt. Die Arbeit sollte zwischen 24'000 und 25'000 Zeichen umfassen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss die schriftliche Arbeit mindestens vier Monate vor dem Prüfungstermin der Kommission zustellen. Die Arbeit darf - auch nicht in Teilen - mit der schriftlichen Arbeit für den Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie übereinstimmen.
Spätestens 10 Wochen vor dem Prüfungstermin wird der Kandidatin oder dem Kandidaten mitgeteilt, ob die Arbeit angenommen, oder abgelehnt und zur Überarbeitung zurückgewiesen wird. Eine revidierte Arbeit muss bis 6 Wochen vor der Prüfung erneut eingereicht werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zum Kolloquium des gleichen Jahres zugelassen werden will. Falls die revidierte Arbeit zurückgewiesen wird, wird die Kandidatin oder der Kandidat nicht zum Kolloquium zugelassen. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden. Wird die revidierte Arbeit angenommen, erfolgt das definitive Aufgebot zum Kolloquium bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Bei der anschliessenden mündlichen Prüfung wird die Kandidatin oder der Kandidat im Kolloquium ihre oder seine Arbeit mündlich erläutern und Fragen zu deren Inhalt beantworten.
Zweiter Teil
Von den Konsilien, welche die Kandidatin oder der Kandidat während der Weiterbildung zur Erlangung des Schwerpunktes ausgefertigt hat (Ziffer 2.2.3), muss der Prüfungskommission mit der Abgabe der schriftlichen Arbeit eine Liste mit 100 nummerierten und vollständig anonymisierten Konsilien in elektronischer Version vorgelegt werden. Die Konsilien müssen in Originalversion, sprich inkl. inhaltlichen, grammatikalischen und orthografischen Fehlern eingereicht werden. Die Kommission wählt davon drei aus. In der anschliessenden mündlichen Prüfung wird die Kandidatin oder der Kandidat in einem ca. 30minütigen Kolloquium zur schriftlichen Arbeit wie auch den Konsilien mündlich befragt.
Weitere Information finden Sie im Weiterbildungsprogramm.