Die nächste Prüfung für den Schwerpunkt K&L Psychiatrie findet am 09. März 2024 in Bern statt.

Anmeldefrist und Einreichung der Arbeit: 6. November 2023
Frist Einreichen der 100 Konsilien : 17. Januar 2024
Einreichen der 3 ausgewählten anonymisierten Konsilien: 09. Februar 2024
 

Es wird empfohlen, die Schwerpunktprüfung frühestens im zweiten Weiterbildungsjahr zum Schwerpunkt KL-Psychiatrie sowie nach Absolvierung der Hälfte der theoretischen Weiterbildung (vgl. Ziffer 2.2.2 WBP) abzulegen.

1. Teil

Die schriftliche Arbeit bezieht sich auf ein vom Kandidaten ausgewähltes Thema aus der KLPsychiatrie – möglich ist auch die Darstellung eines Falles – und bettet dieses in einen theoretischen Kontext ein. Die Bezüge und Hinweise zur wissenschaftlichen Literatur werden mittels einer Literaturliste mit sorgfältig ausgewählten Referenzen dargelegt. Die Arbeit sollte zwischen 24'000 und 25'000 Zeichen umfassen. Anstelle der schriftlichen Arbeit kann auch eine publizierte (bzw. zur Publikation angenommene) peer-reviewed wissenschaftliche Arbeit zu einem KL-Thema als Erstautor oder Letztautor (im Sinne eines Arbeitsgruppenleiters) eingereicht werden. Der Kandidat muss die schriftliche Arbeit mindestens vier Monate vor dem Prüfungstermin der Kommission zustellen. Die Arbeit darf auch nicht in Teilen mit der schriftlichen Arbeit für den Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie übereinstimmen.

Spätestens 10 Wochen vor dem Prüfungstermin wird dem Kandidaten mitgeteilt, ob die Arbeit angenommen, oder abgelehnt und zur Überarbeitung zurückgewiesen wird. Eine revidierte Arbeit muss bis 6 Wochen vor der Prüfung erneut eingereicht werden, wenn der Kandidat zum Kolloquium des gleichen Jahres zugelassen werden will. Falls die revidierte Arbeit zurückgewiesen wird, wird der Kandidat nicht zum Kolloquium zugelassen. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden. Wird die revidierte Arbeit angenommen, erfolgt das definitive Aufgebot zum Kolloquium bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In einem halbstündigen Kolloquium hat der Kandidat seine Arbeit mündlich zu erläutern und Fragen zu deren Inhalt zu beantworten.

2. Teil

Von den Konsilien, die der Kandidat während der Weiterbildung zur Erlangung des Schwerpunktes ausgefertigt hat (Ziffer 2.2.2 WBP) müssen der Prüfungskommission mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin 100 nummerierte und vollständig anonymisierte Konsilien in elektronischer Version vorgelegt werden. Die Kommission wählt davon zwei aus. Der Kandidat wird in einem ca. 30-minütigen Kolloquium zu diesen zwei Konsilien mündlich befragt.

Die Prüfung ist eliminatorisch.

Weitere Information finden Sie im Weiterbildungsprogramm.

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